Die Akte Nina – Kindesentzug auf die
Sch(w)äbige Art
Jugendamt
Stuttgart entzieht Eltern trotz Sorgerecht
monatelang ihr einjähriges Kind
NEU
– Video
Der Deutsche Kinderschutzbund leistet Beihilfe zum
Kindesentzug. Mindestfreiheitsstrafe: 1 Jahr
(Video kann heruntergeladen und frei verteilt werden)
NEU
– Video
"...was
macht dann Sinn an Kontakt zu den leiblichen Eltern?"
Ansichten des Deutschen Kinderschutzbundes
(Video kann heruntergeladen und frei verteilt werden)
In
dem Kindesentzugsfall des mittlerweile zweijährigen Mädchens Nina
Veronika wird der Sumpf der Stuttgarter Kindesentziehungsindustrie immer
dreister.
Nach
über einem Jahr gibt der kinderlose Richter Werner Fröhlich (62) kalt
lächelnd endlich zu:
Die
Eltern hatten das volle Sorgerecht für ihr Kind und durften es ausüben,
wie er später sogar schriftlich bestätigte.
Gleichwohl
weigert sich Fröhlich, diese Tatsache -die er als "Vorfall"
bezeichnet- zu protokollieren.
Das
sei "nicht entscheidungserheblich".
Das Gericht mache
schließlich "keine Vergangenheitsbewältigung":

Richter
Fröhlich ergänzte: "Wir können Ihnen ja Ihr Kind nicht
rückwirkend zurückgeben."
Das
Stuttgarter Jugendamt hat zuvor monatelang die Eltern daran gehindert,
ihr Sorgerecht auszuüben.
Das
Kind wurde unter Zuhilfenahme der Stuttgarter Polizei von den Eltern
ferngehalten und "beschützt"
(siehe Foto - die damals einjährige Nina Veronika unter
"Polizeischutz").

Nina
Veronika auf dem Weg zum Jugendamt. V.l.n.r.: Nina Veronika im
Kinderwagen, Jugendamtsmitarbeiterin, beschützt von zwei bewaffneten
Zivilpolizisten sowie zwei Polizisten in Uniform, alle vom Polizeirevier
1 Innenstadt, Stuttgart. Im Hintergrund das Polizeifahrzeug, in dem das
Kind zuvor ohne jegliche Kindersicherung transportiert wurde.
Nachdem
dieses Foto entstand, wurde der sorgeberechtigte Vater von den
Polizisten verhaftet und abtransportiert. Auf dem Polizeirevier drohte
man ihm mit: "Gib die Speicherkarte her, oder ich hau Dir in die
Fresse!"
Gegen
die fortschreitende Entfremdung zwischen Nina Veronika und ihren Eltern
hat der kinderlose Richter Werner Fröhlich nichts getan, obwohl er
alles genau gewusst hat.
Während
der so genannten Verhandlung erlaubte sich Fröhlich mehrfach den
Versprecher "unser Kind":

Den
Eltern wurde stets das Wort abgeschnitten, das war man von der Vorinstanz
bei Amtsrichterin Lutz
schon gewohnt.Zum
Schluss der Verhandlung gab es dann noch eine handfeste Nötigung:
Wenn sich die Eltern
nicht psychiatrisch begutachten lassen, werde das
Gericht eine Verbleibensanordnung "zum Wohle des Kindes"
erlassen. Als Sachverständige hat das Gericht zwei ausgesucht, bei denen
bekannt ist, dass sie eine Rückführung des Kindes zu seinen
Eltern in jedem Fall ausschließen werden.
Aber
selbst wenn die Sachverständigen anders entscheiden sollten: wenn das
Gutachten nicht wunschgemäß ausfällt, wird es vom Gericht einfach nicht
befolgt. In der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) ist so etwas
möglich.
Selbst
wenn das Gericht anordnet, dass das Kind zu seinen Eltern zurückkommt,
kann das vom Jugendamt einfach ignoriert werden.
Allein
diese Tatsache zeigt, dass Richter im Familienrecht nichts weiter sind als
Marionetten des Jugendamtes.
Übrigens:
Die Eltern haben ihr zweijähriges Kind nun 14 (vierzehn!) Monate nicht
mehr gesehen.
Wenn
Sie denken, das war schon alles, müssen Sie wir leider
enttäuschen.
Schauen
Sie deshalb in Kürze wieder rein - diese Seite wird ab sofort stark
erweitert.
Nächste
Folge: "Herr Petzina lässt ausrichten..."