Die Akte Nina – Kindesentzug auf die Schwäbische ArtSo wird in Stuttgart "Kindeswohl" definiert:
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"...hat die Stadt Stuttgart Strafantrag wegen Beleidigung gegen Sie gestellt"
"Wir fordern Sie auf, die Webseite abzuschalten"
"Umgang nur unter folgenden Auflagen: keine Bild- und Tonaufnahmen, jegliche Aktivitäten im Internet einzustellen"
Bitte beachten Sie dazu auch die folgenden Pressemitteilungen:
PM vom 25.10.2008: Auskunftssperre im Jugendamt Stuttgart - Amtsleiter Bruno Pfeifle auch weiterhin nicht zu sprechen
PM vom 28.10.2008: Dokumentarfilm "Jugendfürsorge live!" - Vorab Video Trailer für alle
Neues (1)
t.
Das nebenstehende Video über das Jugendamt Stuttgart wurde kürzlich auf europäischen Fernsehsendern mit großer Reichweite in einem 30-minütigen Beitrag ausgestrahl
Mitarbeiterin Jugendamt Stuttgart: "Wie gehen wir jetzt damit um?"
"Bevor der Besuchskontäkt anfängt..."
Eltern: "Das weiß ich nicht, wie wir damit umgehen...""Sonst lassen wir den Besuchskontakt ausfallen!"
"Aus welchem Grund?"
"Weil Sie haben ja gar nicht die elterliche Sorge... und... weil wir das erst mit Ihnen besprechen möchten!"
Journalisten stehen Mediadaten sowie das Sendematerial nach Legitimation zur Verfügung.
Neues (2)
abermals das Recht auf seine Eltern –
Amtsvormund und ASD vereiteln dem 10 Monate alten Säugling Nina Veronika seit dem 17.10.2008
ohne Gerichtsbeschluss und damit nach §235 StGB strafbar und verfassungswidrig.Das Familiengericht unternimmt nichts –
ebenfalls strafbar nach §339 StGB wegen Rechtsbeugung.Nachfragen der Eltern werden nicht beantwortet –
der Telefonhörer wird wortlos aufgelegt oder die Eltern werden erst gar nicht zu Amtsvormund oder ASD durchgestellt.Dies ist bereits die zweite Umgangsvereitelung des Jugendamtes Stuttgart im vorliegenden Fall, im Juni 2008 schon wurde jeder Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern für fast drei Monate vereitelt, nachdem die Öffentlichkeit über diesen Schwäbischen Skandalfall –der übrigens kein Einzelfall ist– informiert wurde.
Neues (3)
Prof. Dr. Gunther K., Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiater, Gutachter im betreffenden Fall und nach eigener Aussage Spezialist für "Sorgerechtsentzugsgutachten", äußert sich vor der Kamera:
zu seiner grundsätzlichen Weigerung, Explorationen aufzuzeichnen, um sie im Zweifelsfall nachprüfbar zu machen, bsp. bei verfälschten Abschriften...
zu "Michael-Kohlhaas-artigen", persönlichkeitsgestörten Lobbyisten...
über sein wissenschaftliches Testinstrumentarium, darunter sein "Scheidungshaus" sowie sein spezieller "Wink-der-Mutter-Nachlauf-Test"...
zu "Angriffen im Internet", zum Umgang mit korrupten deutschen Familienrichtern, den Gang der Geschädigten zum Europäischen Gerichtshof und sonstigen "ganz schlimmen Dingen"...
Es sei im Grunde auch "egal, ob man einen Psychiater oder einen Psychologen" nehme.